Feingehaltgesetz


Das deutsche Edelmetallfeingehaltgesetz (Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, abgekürzt FeinGehG) wurde 1884 erlassen und trat 1888 in Kraft. Das Gesetz legt den Mindestgehalt an Edelmetallen fest, den ein Produkt aufweisen muss, um offiziell als Gold- oder Silberware in Deutschland gekennzeichnet und verkauft werden zu dürfen.

Gemäß diesem Gesetz müssen Gegenstände mindestens 585 Tausendteile Gold (entspricht 14 Karat) oder 800 Tausendteile Silber enthalten, um gestempelt werden zu dürfen. Obwohl das Gesetz seit seiner Einführung nur geringfügig geändert wurde, bleibt es der rechtliche Standard in Deutschland für die Kennzeichnung und den Feingehalt von Edelmetallen.

Das FeinGehG ist insbesondere für Hersteller, Händler und Prüfstellen relevant und gewährleistet den Verbraucherschutz sowie die Produktintegrität auf dem deutschen Edelmetallmarkt. Produkte, die die vorgeschriebenen Standards nicht erfüllen, dürfen weder Feingehaltsstempel tragen noch als „Gold“ oder „Silber“ vermarktet werden.